Die Pflicht zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft ist gesetzlich klar geregelt. Da gibt es keinen Ausweg, wenn der Betrieb Mitarbeiter beschäftigt. Nur in der Unternehmerversicherung der Berufsgenossenschaft gibt es unter ganz bestimmten Voraussetzungen eine Möglichkeit der Beitragsbefreiung.
Bitte besuchen Sie so bald wie möglich nach der Betriebseröffnung eine Unternehmerschulung zur alternativen bedarfsorientierte Betreuung (https://www.bgw-online.de/…/Altern…/Alternativbetreuung.html)
Danach verfügen Sie über die Informationen und Kenntnisse, um Angebote für die bedarfsorientierte Betreuung nach Kosten und Leistungen zu vergleichen.
Schließen Sie mit einem Kooperationspartner einen Vertrag über die alternative, bedarfsorientierte Betreuung ab.
Das ist –neben der Regelbetreuung ( https://www.bgw-online.de/…/Regelbetreuung-bis-10-Beschaeft…) - der einzige Weg, die gesetzlichen Verpflichtungen zu erfüllen und den wichtigen Versicherungsschutz der Berufsgenossenschaft zu erhalten.
Die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen kann übrigens auch ein wichtiges Kriterium für die spätere Deckung durch private Versicherungen (Betriebshaftpflicht, Behandlungsfehler etc.) und die Wirksamkeit behördlicher Genehmigungen werden. Die Nicht-Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, deren Umsetzung die Berufsgenossenschaft fordert und begleitet, kann unter Umständen ein Hinweis auf grobe Fahrlässigkeit sein.
Bei Fragen können Sie sich an die Thai Spa Vereinigung wenden, wenn Sie Mitglied sind. Zur Mitgliedschaft geht es unter "Weiterlesen"
Immer wieder erhalten Gewerbetreibende Post von der „Zentralisierung Gewerbeverzeichnisse Deutschland“, bzw. der „europe reg services“ aus Leipzig oder von ähnlichen Neppern.
In dem Anschreiben – über dem ein dem Bundesadler nicht unähnliches Logo platziert ist – wird der Anschein erweckt, es handelt sich hierbei um ein amtliches Schreiben. Hierin werden die angeschriebenen Geschäftsbesitzer aufgefordert, in einem beiliegenden „Formularblatt“ bereits eingetragene Geschäftsdaten zu ergänzen und unterschrieben an die „Zentrale Postverteilstelle“ in Leipzig zurückzusenden.
Tatsächlich handelt es sich bei dem „Formularblatt“ um eine kostenpflichtige Bestellung einer Eintragung des Unternehmens in ein eher weniger bekanntes Internet-Gewerberegister; diese läuft über drei Jahre, und schlägt mit satten 348 Euro netto jährlich zu Buche.
Wir möchten unsere Mitglieder dringend davor warnen, dies leichtfertig zu tun. Hinter der „europe reg services“ - die ihren Namen erstaunlicherweise mal groß, mal klein schreibt – steckt offensichtlich eine Briefkastenfirma mit Sitz in Malta.
Diese Art der „Geschäftsanbahnung“ ist unserem Kenntnisstand nach nicht leider ungesetzlich, so dass man mit der Unterschrift tatsächlich einen gültigen Vertrag eingeht. Auch haben Gewerbetreibende anders als Privatpersonen nur eingeschränkte Rechte, von einem solchen Vertrag zurückzutreten.
Wir können allen Angeschriebenen nur raten, sich dieses Schreiben – und solche von ähnlichen Anbietern wie der „Gewerbeauskunftzentrale“ – gründlich durchzulesen, und sofort wegzuwerfen.
Auch ist damit zu rechnen, dass man ein weiteres Schreiben von dieser „Firma“ erhalten wird, wenn man das erste Schreiben ignoriert; dieses wird erwartungsgemäß um einiges dringlicher formuliert sein, so dass der Empfänger den Eindruck haben kann, ihm wird eine offizielle Frist zur Antwort gesetzt; auch dieses Nachfolgeschreiben ist mit Sorgfalt zu lesen, und am Besten zu ignorieren.
Thai Massagen werden in ganz Deutschland, wie viele andere Betriebe auch, Opfer von Überfällen und Trickbetrug. Die Thai Spa Vereinigung empfiehlt allen Thai Massagen, eine individuelle Strategie zum Schutz und zur Schadensminderung zu entwickeln und mit den Mitarbeitern einzustudieren. Nützliche Hinweise gibt es z.B. in diesem Muster einer Betriebsanweisung:
https://www.bghw.de/…/rau…/betriebsanweisung-raubueberfaelle
Hier ein paar Hinweise:
Trefft klare Absprachen mit allen Mitarbeitern, wie man sich in dieser Situation zu verhalten hat.
Leistet keine Gegenwehr, sondern konzentriert euch auf Eure Gesundheit und eine gute Täterbeschreibung.
Haltet jederzeit ein gesondertes Portemonnaie mit einem Betrag von 50-100 Euro für diesen Zweck bereit.
Reduziert den Bargeldbestand in Eurem Laden durch Akzeptanz von EC-Karten, Überweisungen oder Nutzung des Lastschrift-Einzugsverfahrens.
Prüft, ob ihr eine Videoüberwachung installieren wollt. Falls ja, bringt ein entsprechendes Hinweisschild außen am Laden an.
Vermeidet es in Zeitungsberichten über Euren Laden das Thema Geld oder Umsätze anzusprechen. Das geschieht z.B. immer wieder im Rahmen von Jubiläen oder Benefizaktionen ("Für jede Massage spenden wir 10,- Euro .... Es kamen über 250,- Euro für den guten Zweck zusammen ...."). So werden Täter auf Thai Massagen als potenzielle Opfer für Überfälle aufmerksam.
Habt Ihr weitere Ratschläge oder Tipps ?
Überprüfung Eurer Webseite auf Verbesserungen und mögliche Fehler. Viele Internetseiten von Thai Massagen weisen Fehler auf, die zu Abmahnungen führen können bzw. die z.B. die Sichtbarkeit im Internet mindern. Schlechte Sichtbarkeit im Internet führt nur zu weniger Besuchern auf der Webseite, aber fehlende rechtliche Informationen können zu teuren Abmahnungen führen.
Mögliche Verbesserung sind z.B. der Schutz der Seite per SSL-Zertifikat oder eine SEO-Optimierung. Häufigste Fehler sind ein nicht vorhandenes Impressum, eine fehlende Datenschutz-Erklärung oder auch eine nicht Beachtung der Regeln für das Setzen von Cookies.
Unser Partner ICSOT führt diesen Test für Euch als Mitglied der Thai Spa Vereinigung kostenlos durch. Dieses ist keine Rechtsberatung. Wenn wir denken, dass eine Rechtsberatung erforderlich ist, dann werden wir Euch darauf hinweisen. Eine Haftung für die Überprüfung können wir natürlich nicht übernehmen. Ihr bekommt nach der Überprüfung ein Protokoll über die möglichen Verbesserungen bzw. möglichen Probleme.
Dieser Service ist für Mitglieder der Thai Spa Vereinigung kostenfrei. Nicht-Mitglieder können sich gerne melden, um ein individuelles Angebot zu bekommen.
Anfragen bitte unter Angabe der Internetdomain und des Inhabers an thaispa@icsot.com.
Hier findet Ihr eine Beschreibung, wie Ihr an den Videokonferenzen teilnehmen könnt.
Klickt bitte hier: Download Beschreibung